Erneuerbare Energien

Förderung Erneuerbare Energien

Um den Anteil erneuerbarer Energiequellen zur Wärmegewinnung und Stromerzeugung konsequent zu steigern und die Energiewende zu realisieren, werden vom Staat Anreize über verschiedenartige Förderprogramme geschaffen. Für jedes der Programme gelten eigene Richtlinien.

KfW Bank (www.kfw.de) finanziert mit ihren Förderprogrammen die Investitionen zum energieeffizienten Bauen und Sanieren. Es werden Errichtungen, Erwerb, Modernisierungen mit Leistungssteigerung, Kosten für Projektierung von folgenden Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien gefördert:

o Photovoltaik-Anlagen,

o Anlagen zur Stromerzeugung aus Wasserkraft und aus Windkraft,

o Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen (KWK-Anlagen),

o Anlagen zur Wärmeerzeugung auf Basis erneuerbarer Energien,

o die aus erneuerbaren Energien gespeisten Wärmespeicher,

o Stromspeicheranlagen (Power-to X-Technologien)

o Solarthermische Anlagen zur privaten Selbstnutzung.

Bevor man mit einem Vorhaben beginnt, findet man Finanzierungs­partner und bespricht mit ihm der Wahl. Der Finanzierungspartner übernimmt die Kreditbeantragung. Der Kreditantrag und Unterlagen werden von der KfW geprüft, dann wird die Entscheidung über die Förderung getroffen, Kreditvertrag mit dem Finanzierungspartner abgeschlossen und das Vorhaben kann begonnen werden.

 

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (www.bafa.de) bietet Investitionszuschüsse für Wärmepumpen, Solarkollektoren, Biomasseanlagen.

Viele Informationsdienste bieten Ratgeber, Wegweiser sowie Tipps durch die Vielzahl der Förderprogramme, die zu einer erfolgreichen Antragstellung führen.

Förderung von Solarwärme

Basisförderungen

Solarthermie zur Warmwasserbereitung

Solarkollektoranlagen, die der ausschließlichen Warmwasserbereitung dienen, werden nicht mehr gefördert. Ausnahme: Große Solarkollektoranlagen auf Mehrfamilienhäusern ab 3 Wohneinheiten, die im Rahmen der Innovationsförderung förderbar sind. Solarkollektoren für die kombinierte Warmwasserbereitung und Heizungsunterstützung sowie zur solaren Kühlung Die Basisförderung für die Erstinstallation von Solarkollektoren bis 40 m² beträgt 90 Euro je angefangener m², mindestens jedoch 1.500 Euro. Folgende Mindestvoraussetzungen bezüglich der Bruttokollektorfläche und des Wärmespeichervolumens (bezogen auf Wasser als Wärmespeichermedium) müssen erfüllt und nachgewiesen worden sein:

  • Vakuumröhrenkollektoren: mind. 7,0 m² und mind. 50 Liter je m² Bruttokollektorfläche.
  • Flachkollektoren: mind. 9,0 m² und mind. 40 Liter je m² Bruttokollektorfläche
Bei der Erstinstallation von Solarthermieanlagen von mehr als 40 m² Bruttokollektorfläche wird für die ersten 40 m² 90 Euro je m² Bruttokollektorfläche und für die darüber hinaus errichtete Bruttokollektorfläche 45 Euro je angefangenem m² Bruttokollektorfläche gewährt. Zusätzliche Fördervoraussetzung ist, dass die Anlagen Ein- oder Zweifamilienhäusern zur kombinierten Warmwasserbereitung und Heizungsunterstützung dienen und mit Pufferspeichervolumina von mindestens 100 Litern je Quadratmeter Bruttokollektorfläche ausgestattet sind.

Erweiterung von Solarthermieanlagen

Für die Erweiterung von bereits in Betrieb genommenen Solarthermieanlagen um bis zu 40 m² Solarkollektorfläche beträgt die Förderung 45 Euro je zusätzlich installiertem m² Bruttokollektorfläche. Voraussetzung hierfür ist, dass die Anlage nach der Erweiterung der kombinierten Warmwasserbereitung und Raumheizungsunterstützung dient.

Bonusförderungen

Regenerativer Kombinationsbonus Zusätzlich zu der Basisförderung für eine Solarthermieanlage können Sie einen Bonus erhalten, sofern Sie gleichzeitig eine förderfähige Biomasseanlage oder eine förderfähige Wärmepumpenanlage errichten. Dieser Bonus beträgt 500 Euro. Beide Anlagen müssen Sie innerhalb eines Zeitraums von 6 Monaten in Betrieb nehmen. Weitere Voraussetzung für diese Bonusförderung ist, dass ein hydraulischer Abgleich der Heizungsanlage durchgeführt wurde.

Effizienzbonus

Die Errichtung einer förderfähigen Solarthermieanlage zur kombinierten Warmwasserbereitung und Heizungsunterstützung kann mit einem Effizienzbonus gefördert werden. Dies gilt auch bei der Erstinstallation einer Solarthermieranlage von mehr als 40 m² Bruttokollektorfläche auf Ein- oder Zweifamilienhäusern zur kombinierten Warmwasserbereitung und Heizungsunterstützung und mit Pufferspeichervolumina von mindestens 100 Litern je m².

Voraussetzung für die Gewährung des Effizienzbonus ist, dass die Solaranlage auf einem effizient gedämmten Wohngebäude errichtet wird, das einen besonders geringen Primärenergiebedarf hat und dies durch einen Energieausweis nachgewiesen wird.

Die Höhe der Gesamtförderung beträgt das 1,5-fache der jeweiligen Basisförderung.

Bonus für besonders effiziente Solarkollektorpumpen Wird gleichzeitig mit der Errichtung einer förderfähigen Solarkollektoranlage eine besonders effiziente Solarkollektorpumpe eingebaut, so kann pro Pumpe ein Bonus von 50 Euro gewährt werden.

Kesselauschbonus

Wenn Sie zusätzlich zu Ihrer förderfähigen Solarthermieanlage, Ihren Heizkessel ohne Brennwerttechnik durch einen neuen Brennwertkessel mit Brennstoff Öl oder Gas ersetzen, erhalten Sie den sogenannten Kessetauschbonus in Höhe von 500 Euro.

Die Solarthermieanlage und den Brennwertkessel müssen Sie innerhalb eines maximalen Zeitrahmens von 6 Monaten in Betrieb nehmen. Den Bonus für den Kesseltausch müssen Sie zusammen mit der Förderung der Solarthermieanlage beantragen.

Für diese Bonusförderung ist zusätzlich Voraussetzung, dass Sie einen hydraulischen Abgleich Ihrer Heizungsanlage durchführen lassen. Zusätzliche Voraussetzung für den Kesseltauschbonus ist, dass mind. eine der Umwälzpumpen im Heizkreis die Effizienzanforderungen entsprechend der Effizienzklasse A erfüllt oder den Energieeffizienzindex EEI gemäß Ökodesignrichtlinie von 0,27 einhält.

Wärmenetzbonus

Wird eine förderfähige Solaranlage hydraulisch an ein Wärmenetz angeschlossen, wird dies zusätzlich zur Basisförderung mit weiteren 500 Euro bezuschusst. Wärmenetz in diesem Zusammenhang meint eine Einrichtung zur leitungsgebundenen Versorgung mit Wärme. Die Solaranlage muss außer dem Gebäude des Anlagenbetreibers mindestens ein weiteres Gebäude mit Wärme versorgen. Für diese Bonusförderung ist ein Rechungsnachweis über die Übergabestation an das Wärmenetz vorzulegen.

Quelle: Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)

Förderung Photovoltaik

Vergütungssätze

Am 28.06.2012 hat der Bundestag den Kompromiss der Solarförderung angenommen. Damit trat das neue Gesetz rückwirkend zum 01.04.2012 in Kraft.

Die neuen Regelungen im Detail:

1. Es gibt vier Vergütungskategorien: Anlagen mit einer Anschlussleistung bis 10kWp, bis 40 kWp, bis 1.000 kWp und bis 10.000 kWp. Alle Anlagen mit einer höheren Anschlussleistung werden nicht mehr gefördert.

2. Eigenverbrauch wird seit April 2012 überhaupt nicht mehr vergütet, da der durchschnittliche Strompreis erstmalig höher ist als die Einspeisevergütung.

3. Eine Unterscheidung zwischen Gebäude- und Freilandanlagen wird hinsichtlich der Höhe der Vergütung nicht mehr getroffen.

4. Um die künstliche Umgehung der 10 MW-Obergrenze zu unterbinden, werden alle Anlagen im Umkreis von 2 km als eine Anlage gerechnet, wenn sie innerhalb eines Zeitraumes von 24 Monaten in Betrieb genommen werden.

Mit Wirkung ab 01.04.2012 wurde die für Juli 2012 geplante Absenkung vorgezogen und zusätzlich um eine einmalige Sonderdegression ergänzt.

Vergütungssätze Photovoltaik 2012 und 2013

Seit April 2012 erfolgt die Reduzierung der Einspeisevergütung in Schritten von 1% monatlich gegenüber dem Vormonatswert. Seit November 2012 hat sich die Degression aufgrund des weiterhin höher als von der Regierung gewollten Zubaues an PV-Anlagen auf 2,5% monatlich erhöht, seit Februar 2013 um 2,2%.

PV-Einspeiseverguetung_2012-2013

* Kann/wird sich noch ändern: Abhängig vom Zubau Juli 2012 bis März 2013. Annahme für die Zahlen: Degression von 1,8%. Alle Angaben in Ct/kWh und ohne Gewähr.

weitere Informationen

Fördermitteldatenbank

Kreditanstalt für Wiederaufbau

Gesetzestext "Erneuerbare Energien Gesetz"

Förderung von Wärmepumpen

Förderfähig sind effiziente Wärmepumpen zur kombinierten Warmwasserbereitung und Raumheizung von Gebäuden sowie zur reinen Raumheizung von Nichtwohngebäuden.

Die Wärmepumpe muss in einem Bestandsgebäude installiert werden, für das bereits vor dem 1. Januar 2009 ein Bauantrag gestellt wurde und das bereits vor dem 1. Januar 2009 über ein Heizungssystem verfügte. Es muss ein Strom- bzw. ein Gaszähler sowie mindestens ein Wärmemengenzähler zur Messung der größten Wärmemenge der Anlage vorhanden sein. Ein hydraulischer Abgleich der Heizungsanlage ist durchzuführen. Zusätzliche Fördervoraussetzung ist, dass mindestens eine Umwälzpumpe im Heizungssystem die Effizienz-Anforderungen entsprechend der Effizienzklasse A erfüllt oder den Energieeffizienzindex EEI gemäß Ökodesignrichtlinie von 0,27 einhält. Je nach Bauart müssen mindestens folgende Jahresarbeitszahlen nachgewiesen werden:
  • 3,8 bei Sole/Wasser- und Wasser/Wasser-Wärmepumpen in Wohngebäuden
  • 4,0 bei Sole/Wasser- und Wasser/Wasser-Wärmepumpen in Nichtwohngebäuden
  • 3,5 bei Luft/Wasser-Wärmepumpen
  • 1,3 bei gasbetriebenen Wärmepumpen

Basisförderung

Luft/Wasser-Wärmepumpen

1.300 Euro pauschal bei Anlagen bis 20 kW 1.600 Euro pauschal bei Anlagen von 20 kW bis 100 kW

Wasser/Wasser- und Sole/Wasser-Wärmepumpen

2.800 Euro pauschal bei Anlagen bis 10 kW. Darüber hinaus wird jedes weitere kW mit 120 Euro (bei Anlagen bis 20 kW) bzw. mit 100 Euro (bei Anlagen bis 100 kW) gefördert.

Bei Anlagen mit neu errichtetem Pufferspeicher (mindestens 30 l/kW) erhöht sich die Basisförderung um jeweils 500 Euro.

Bonus für Kombination mit Solarkollektoranlage

Wird die Wärmepumpe in Kombination mit einer Solarkollektoranlage betrieben, können Sie sowohl den Kombinationsbonus von 500 Euro, als auch die normale Solarförderung beantragen (siehe Förderung von Solarwärme).

Weitere Fördermöglichkeiten

Neben dem bundesweiten Marktanreizprogramm kann es sein, dass auch Ihr Bundesland, Ihre Kommune oder eben auch Ihr Energieversorger den Einbau einer Wärmepumpe fördert. Informationen über etwaige Fördermöglichkeiten erhalten Sie hier:

Weitere Informationen

Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit

Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle

Bundesverband WärmePumpe (BWP) e.V.

Förderung von Holzheizungen

Biomasseanlagen sind nur dann förderfähig, wenn ein hydraulischer Abgleich vorgenommen wurde und die Umwälzpumpen in der Anlage die Effizienz-Anforderungen entsprechend der Effizienzklasse A erfüllen.

Basisförderung von Anlagen zur Verbrennung fester Biomasse

Automatisch beschickte Biomasseanlagen von 5 kW bis 100 kW Nennwärmeleistung zur Verfeuerung von Holzpellets

Die Förderung von automatisch beschickten Anlagen mit Leistungs- und Feuerungsregelung sowie automatischer Zündung zur Verfeuerung von Holzpellets mit einer installierten Nennwärmeleistung von 5 kW bis 100 kW beträgt 36 Euro je kW  installierter Nennwärmeleistung.

Die Mindestförderbeträge sind

  • bei Pelletöfen mit Wassertasche: 1.400 Euro
  • bei Pelletkessel: 2.400 Euro
  • bei Pelletkessel mit neu errichtetem Pufferspeicher mit einem Speichervolumen von mindestens 30 l/kW: 2.900 Euro

Automatisch beschickte Biomasseanlagen von 5 kW bis 100 kW Nennwärmeleistung zur Verfeuerung von Holzhackschnitzeln

Die Förderung beträgt pauschal 1.400 Euro je Anlage. Förderfähig sind nur Anlagen, die über ein Mindestspeichervolumen von 30 Litern je Kilowatt Nennwärmeleistung verfügen.

Zu den förderfähigen Holzhackschnitzelanlagen gehören auch Kombinationskessel zur Verfeuerung von Holzhackschnitzeln und Scheitholz. Kombinationskessel müssen über ein Mindest-Pufferspeichervolumen von 55 Liter je Kilowatt Nennwärmeleistung für den handbeschickten Teil der Anlage verfügen.

Handbeschickte Biomasseanlagen mit einer Nennwärmeleistung von 5 kW bis 100 kW

Förderfähig sind nur besonders emissionsarme Scheitholzvergaserkessel (staubförmige Emissionen: 15 mg /m³), die über ein Mindestpufferspeichervolumen von 55 l/kW Nennwärmeleistung verfügen. Die Förderung beträgt pauschal 1.400 Euro je Anlage.

Bonusförderungen

Besonders innovative oder effiziente Anwendungen von Biomasseanlagen können zusätzlich zur Basisförderung mit dem regenerativen Kombinations- und dem Effizienzbonus bezuschusst werden (siehe Förderung Solarwärme).

Energieeffizient Sanieren - Ergänzungskredit
Sie erhalten von der KfW einen zinsgünstigen Kredit in Höhe von bis zu 50.000 Euro pro Wohneinheit für die Umstellung Ihrer Heizungsanlage auf erneubare Energien.

  • TOP-Konditionen: Zinssatz ab 2,02 % effektiv pro Jahr
  • bis zu 50.000 Euro pro Wohneinheit
  • bis zu 10 Jahren Kreditlaufzeit bei festem Zinssatz
  • Kombinierbar mit dem BAFA-Zuschuss aus dem Marktanreizprogramm
Sie können dieses Förderprogramm nutzen, wenn Sie
  • durch Kauf Eigentümer des Wohnraums werden,
  • bereits Eigentümer des Wohnraums sind und die Heizungsanlage austauschen oder
  • im Rahmen von Contracting-Vorhaben.
Ihren Antrag stellen Sie vor dem Heizungsaustausch bei Ihrer Hausbank. Nach Prüfung Ihrer Unterlagen wird der Kredit ebenfalls durch Ihre Hausbank bereitgestellt.

Weitere Informationen finden Sie hier.
Hinweis: Wir übernehmen keine Gewähr für diese Angaben auf dieser Seite und wird auch nicht mehr gepflegt, weil sich laufend die Inhalte verändern. Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an die jeweiligen Förderstellen direkt.