Förderung Erneuerbare Energien
Um den Anteil erneuerbarer Energiequellen zur Wärmegewinnung und Stromerzeugung konsequent zu steigern und die Energiewende zu realisieren, werden vom Staat Anreize über verschiedenartige Förderprogramme geschaffen. Für jedes der Programme gelten eigene Richtlinien.
KfW Bank (www.kfw.de) finanziert mit ihren Förderprogrammen die Investitionen zum energieeffizienten Bauen und Sanieren. Es werden Errichtungen, Erwerb, Modernisierungen mit Leistungssteigerung, Kosten für Projektierung von folgenden Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien gefördert:
o Photovoltaik-Anlagen,
o Anlagen zur Stromerzeugung aus Wasserkraft und aus Windkraft,
o Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen (KWK-Anlagen),
o Anlagen zur Wärmeerzeugung auf Basis erneuerbarer Energien,
o die aus erneuerbaren Energien gespeisten Wärmespeicher,
o Stromspeicheranlagen (Power-to X-Technologien)
o Solarthermische Anlagen zur privaten Selbstnutzung.
Bevor man mit einem Vorhaben beginnt, findet man Finanzierungspartner und bespricht mit ihm der Wahl. Der Finanzierungspartner übernimmt die Kreditbeantragung. Der Kreditantrag und Unterlagen werden von der KfW geprüft, dann wird die Entscheidung über die Förderung getroffen, Kreditvertrag mit dem Finanzierungspartner abgeschlossen und das Vorhaben kann begonnen werden.
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (www.bafa.de) bietet Investitionszuschüsse für Wärmepumpen, Solarkollektoren, Biomasseanlagen.
Viele Informationsdienste bieten Ratgeber, Wegweiser sowie Tipps durch die Vielzahl der Förderprogramme, die zu einer erfolgreichen Antragstellung führen.
Basisförderungen
Solarthermie zur Warmwasserbereitung Solarkollektoranlagen, die der ausschließlichen Warmwasserbereitung dienen, werden nicht mehr gefördert. Ausnahme: Große Solarkollektoranlagen auf Mehrfamilienhäusern ab 3 Wohneinheiten, die im Rahmen der Innovationsförderung förderbar sind. Solarkollektoren für die kombinierte Warmwasserbereitung und Heizungsunterstützung sowie zur solaren Kühlung Die Basisförderung für die Erstinstallation von Solarkollektoren bis 40 m² beträgt 90 Euro je angefangener m², mindestens jedoch 1.500 Euro. Folgende Mindestvoraussetzungen bezüglich der Bruttokollektorfläche und des Wärmespeichervolumens (bezogen auf Wasser als Wärmespeichermedium) müssen erfüllt und nachgewiesen worden sein:- Vakuumröhrenkollektoren: mind. 7,0 m² und mind. 50 Liter je m² Bruttokollektorfläche.
- Flachkollektoren: mind. 9,0 m² und mind. 40 Liter je m² Bruttokollektorfläche
Vergütungssätze
Am 28.06.2012 hat der Bundestag den Kompromiss der Solarförderung angenommen. Damit trat das neue Gesetz rückwirkend zum 01.04.2012 in Kraft. Die neuen Regelungen im Detail: 1. Es gibt vier Vergütungskategorien: Anlagen mit einer Anschlussleistung bis 10kWp, bis 40 kWp, bis 1.000 kWp und bis 10.000 kWp. Alle Anlagen mit einer höheren Anschlussleistung werden nicht mehr gefördert. 2. Eigenverbrauch wird seit April 2012 überhaupt nicht mehr vergütet, da der durchschnittliche Strompreis erstmalig höher ist als die Einspeisevergütung. 3. Eine Unterscheidung zwischen Gebäude- und Freilandanlagen wird hinsichtlich der Höhe der Vergütung nicht mehr getroffen. 4. Um die künstliche Umgehung der 10 MW-Obergrenze zu unterbinden, werden alle Anlagen im Umkreis von 2 km als eine Anlage gerechnet, wenn sie innerhalb eines Zeitraumes von 24 Monaten in Betrieb genommen werden. Mit Wirkung ab 01.04.2012 wurde die für Juli 2012 geplante Absenkung vorgezogen und zusätzlich um eine einmalige Sonderdegression ergänzt. Vergütungssätze Photovoltaik 2012 und 2013 Seit April 2012 erfolgt die Reduzierung der Einspeisevergütung in Schritten von 1% monatlich gegenüber dem Vormonatswert. Seit November 2012 hat sich die Degression aufgrund des weiterhin höher als von der Regierung gewollten Zubaues an PV-Anlagen auf 2,5% monatlich erhöht, seit Februar 2013 um 2,2%. * Kann/wird sich noch ändern: Abhängig vom Zubau Juli 2012 bis März 2013. Annahme für die Zahlen: Degression von 1,8%. Alle Angaben in Ct/kWh und ohne Gewähr.weitere Informationen
Fördermitteldatenbank Kreditanstalt für Wiederaufbau Gesetzestext "Erneuerbare Energien Gesetz"Förderfähig sind effiziente Wärmepumpen zur kombinierten Warmwasserbereitung und Raumheizung von Gebäuden sowie zur reinen Raumheizung von Nichtwohngebäuden.
Die Wärmepumpe muss in einem Bestandsgebäude installiert werden, für das bereits vor dem 1. Januar 2009 ein Bauantrag gestellt wurde und das bereits vor dem 1. Januar 2009 über ein Heizungssystem verfügte. Es muss ein Strom- bzw. ein Gaszähler sowie mindestens ein Wärmemengenzähler zur Messung der größten Wärmemenge der Anlage vorhanden sein. Ein hydraulischer Abgleich der Heizungsanlage ist durchzuführen. Zusätzliche Fördervoraussetzung ist, dass mindestens eine Umwälzpumpe im Heizungssystem die Effizienz-Anforderungen entsprechend der Effizienzklasse A erfüllt oder den Energieeffizienzindex EEI gemäß Ökodesignrichtlinie von 0,27 einhält. Je nach Bauart müssen mindestens folgende Jahresarbeitszahlen nachgewiesen werden:- 3,8 bei Sole/Wasser- und Wasser/Wasser-Wärmepumpen in Wohngebäuden
- 4,0 bei Sole/Wasser- und Wasser/Wasser-Wärmepumpen in Nichtwohngebäuden
- 3,5 bei Luft/Wasser-Wärmepumpen
- 1,3 bei gasbetriebenen Wärmepumpen
Basisförderung
Luft/Wasser-Wärmepumpen
1.300 Euro pauschal bei Anlagen bis 20 kW 1.600 Euro pauschal bei Anlagen von 20 kW bis 100 kW
Wasser/Wasser- und Sole/Wasser-Wärmepumpen
2.800 Euro pauschal bei Anlagen bis 10 kW. Darüber hinaus wird jedes weitere kW mit 120 Euro (bei Anlagen bis 20 kW) bzw. mit 100 Euro (bei Anlagen bis 100 kW) gefördert.
Bei Anlagen mit neu errichtetem Pufferspeicher (mindestens 30 l/kW) erhöht sich die Basisförderung um jeweils 500 Euro.Bonus für Kombination mit Solarkollektoranlage
Wird die Wärmepumpe in Kombination mit einer Solarkollektoranlage betrieben, können Sie sowohl den Kombinationsbonus von 500 Euro, als auch die normale Solarförderung beantragen (siehe Förderung von Solarwärme).
Weitere Fördermöglichkeiten
Neben dem bundesweiten Marktanreizprogramm kann es sein, dass auch Ihr Bundesland, Ihre Kommune oder eben auch Ihr Energieversorger den Einbau einer Wärmepumpe fördert. Informationen über etwaige Fördermöglichkeiten erhalten Sie hier:
Weitere Informationen
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle Bundesverband WärmePumpe (BWP) e.V.Biomasseanlagen sind nur dann förderfähig, wenn ein hydraulischer Abgleich vorgenommen wurde und die Umwälzpumpen in der Anlage die Effizienz-Anforderungen entsprechend der Effizienzklasse A erfüllen.
Basisförderung von Anlagen zur Verbrennung fester Biomasse
Automatisch beschickte Biomasseanlagen von 5 kW bis 100 kW Nennwärmeleistung zur Verfeuerung von Holzpellets
Die Förderung von automatisch beschickten Anlagen mit Leistungs- und Feuerungsregelung sowie automatischer Zündung zur Verfeuerung von Holzpellets mit einer installierten Nennwärmeleistung von 5 kW bis 100 kW beträgt 36 Euro je kW installierter Nennwärmeleistung.
Die Mindestförderbeträge sind
- bei Pelletöfen mit Wassertasche: 1.400 Euro
- bei Pelletkessel: 2.400 Euro
- bei Pelletkessel mit neu errichtetem Pufferspeicher mit einem Speichervolumen von mindestens 30 l/kW: 2.900 Euro
Automatisch beschickte Biomasseanlagen von 5 kW bis 100 kW Nennwärmeleistung zur Verfeuerung von Holzhackschnitzeln
Die Förderung beträgt pauschal 1.400 Euro je Anlage. Förderfähig sind nur Anlagen, die über ein Mindestspeichervolumen von 30 Litern je Kilowatt Nennwärmeleistung verfügen.
Zu den förderfähigen Holzhackschnitzelanlagen gehören auch Kombinationskessel zur Verfeuerung von Holzhackschnitzeln und Scheitholz. Kombinationskessel müssen über ein Mindest-Pufferspeichervolumen von 55 Liter je Kilowatt Nennwärmeleistung für den handbeschickten Teil der Anlage verfügen.Handbeschickte Biomasseanlagen mit einer Nennwärmeleistung von 5 kW bis 100 kW
Förderfähig sind nur besonders emissionsarme Scheitholzvergaserkessel (staubförmige Emissionen: 15 mg /m³), die über ein Mindestpufferspeichervolumen von 55 l/kW Nennwärmeleistung verfügen. Die Förderung beträgt pauschal 1.400 Euro je Anlage.
Bonusförderungen
Besonders innovative oder effiziente Anwendungen von Biomasseanlagen können zusätzlich zur Basisförderung mit dem regenerativen Kombinations- und dem Effizienzbonus bezuschusst werden (siehe Förderung Solarwärme).
- TOP-Konditionen: Zinssatz ab 2,02 % effektiv pro Jahr
- bis zu 50.000 Euro pro Wohneinheit
- bis zu 10 Jahren Kreditlaufzeit bei festem Zinssatz
- Kombinierbar mit dem BAFA-Zuschuss aus dem Marktanreizprogramm
- durch Kauf Eigentümer des Wohnraums werden,
- bereits Eigentümer des Wohnraums sind und die Heizungsanlage austauschen oder
- im Rahmen von Contracting-Vorhaben.