Baden-Württemberg verabschiedet Wärmegesetz
Am 7. November hat der Stuttgarter Landtag mit den Stimmen von CDU, FDP und den Grünen das „Gesetz zur Nutzung Erneuerbarer Wärmeenergie in Baden-Württemberg (EWärmeG)“ verabschiedet. Danach müssen in Baden-Württemberg ab dem 1. April 2008 alle neu gebauten Wohngebäude mindestens 20 Prozent ihres Wärmebedarfs mit Erneuerbaren Energien decken.
Ab dem 1. Januar 2010 muss in bestehenden Wohngebäuden jeweils mindestens 10 Prozent des Wärmebedarfs mit Erneuerbaren Energien gedeckt werden, wenn ein Austausch der Heizanlage erfolgt. Hauseigentümer und Bauherren können von der gesetzlichen Pflicht befreit werden, wenn sie durch bauliche Sanierungsmaßnahmen die geltenden Grenzwerte der Energieeinsparverordnung (EnEV) um mindestens 30 Prozent unterschreiten.